Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften
Ich erfülle die Voraussetzungen zur Beteiligung am sog. Psychotherapeutenverfahren. Die Einbindung von psychotherapeutischen Psychotherapeuten in das Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger erfolgt in der Regel auf Veranlassung des Unfallversicherungsträgers (Behandlungsauftrag) bzw. der D- oder H-Arztes. Nach Abschluss der fünf probatorischen Sitzungen wird bei entsprechend begründetem Antrag die Notwendigkeit weiterer psychotherapeutischer Maßnahmen durch den Unfall-versicherungsträger geprüft.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Behandlungen (kognitive Verhaltenstherapie, EMDR) wird in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet. Hierzu wird zwischen Behandler und Patient eine Honorarvereinbarung geschlossen. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Im Normalfall findet in meiner Praxis der 2,9 bis 3,0-fache Satz Anwendung. Somit beträgt das Behandlungshonorar für 50 Minuten zwischen 126,77 € und 131,15 €.
Bei außergewöhnlichem Aufwand (z.B. besondere Schwere der Symptomatik; aufwändige Vorbereitungen; Einsatz nachts, an Feiertagen oder an Wochenenden; Einsatz außerhalb der Praxis) kommt der 3.5-facher Satz zur Anwendung.
Je nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag übernehmen die Privaten Krankenversicherungen (PKV) und / oder die Beihilfe die Kosten der Psychotherapie komplett oder anteilig. Vereinzelt kann es auch dazu kommen, dass Zuzahlungen erforderlich sind. Daher empfehle ich Ihnen, sich vorAufnahme der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über die Kostenübernahme zu informieren und entsprechende Antragsformulare anzufordern.
Selbstzahler
Wenn Sie die Therapiekosten selbst übernehmen möchten, bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls gemäß der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).
Hinzu kommen vereinzelt Gebühren für z.B. Schreibarbeiten oder Testauswertungen.
